Vorsorge
Vorsorgen ist die beste Möglichkeit im Handeln zu bleiben und ein eigenes sicheres Netz zu schaffen.
Mit der Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung oder eine Patientenverfügung haben sie geeignete Möglichkeiten ihr Selbstbestimmungsrecht wahrzunehmen.
Vorsorgevollmacht
Eine Krankheit, ein Unfall, eine beginnende Demenz im Alter können Menschen in die Situation bringen Entscheidungen, Wünsche und Vorstellungen nicht mehr alleine treffen zu können.
Mit den Möglichkeiten der Vorsorgevollmachten, einer Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung haben sie geeignete Mittel an der Hand diesen Vorstellungen Rechnung zu tragen.
Mit der Vorsorgevollmacht wird vorsorglich einer oder mehrerer Personen ihres Vertrauens eine Vollmacht erteilt. In der Vorsorgevollmacht wir festgelegt für welche Angelegenheiten die
Bevollmächtigte/n zuständig sein solle/n. Die Vorsorgevollmacht kann sämtliche Vermögenssachen und Entscheidungen zu persönlichen Angelegenheiten, z.B. medizinische Behandlung, Bestimmung des
Aufenthaltes, Wohnung umfassen.
Betreuungsverfügung
Alternativ zur Vorsorgevollmacht kann auch eine Betreuungsverfügung sinnvoll sein. Insbesondere dann, wenn es im nahen Umfeld zu belastenden Situationen kommt, kann es besser sein, sich anders
abzusichern.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins beraten sie gerne, welche Verfügung geeignet erscheint.
Patientenverfügung
Immer mehr Menschen sehen in neuen medizinisch-technischen Möglichkeiten nicht mehr nur einen Fortschritt im Sinne des Erhalts der Gesundheit, sondern haben Angst, gegen ihren Willen am Leben
erhalten zu werden.
Patientenverfügungen sind eine Möglichkeit, Wünsche und Vorstellungen festzulegen, an die sich die behandelnden Ärzte halten müssen. Nach einem mehrere Jahre dauernden Entscheidungsprozess gilt
seit dem 1. September 2009 das neue Gesetz zur Patientenverfügung. Zur Durchsetzung einer Patientenverfügung wird immer ein/e Betreuer/in oder Bevollmächtigte/r benötigt. Die Mitarbeiter/innen
unseres Betreuungsvereins beraten Sie ausführlich zu diesem Thema.
Ansprechpartner/innen:
Elisabeth Polke
Dipl.-Soz.-wiss./Mediatorin
Telefon 0211/94400-13