Rechtliche Betreuungen nach BGB
Was geschieht, wenn Menschen Teilbereiche ihres Lebens nicht mehr alleine regeln können? Gründe hierfür können psychische Erkrankungen, Suchtmittelmissbrauch, Altersverwirrtheit oder Folgen eines
Unfalles sein.
Das Gesetz sieht vor, dass gesetzlich bestellte Betreuer/innen im Rahmen ihrer zugewiesenen Aufgabenkreise für die betroffenen Personen rechtliche Ansprüche geltend machen.
Die Aufgabenkreise sind vielfältig und können z.B. Bereiche der Vermögenssorge, der Gesundheit, Wohnung- oder Behördenangelegenheiten betreffen. Notwendige Entscheidungen werden in der Regel mit
den betroffenen Menschen erörtert, soweit sie dazu in der Lage sind und diese nicht dem Wohl des Menschen widersprechen.
Eine Betreuung muss nicht auf Dauer angelegt sein und kann wieder aufgehoben werden. Das Betreuungsgericht hat die Pflicht, die Notwendigkeit einer Betreuung in bestimmten Abständen zu
überprüfen.
Gesetzliche Betreuung bedeutet nicht Entmündigung, sondern Unterstützung durch kompetente Betreuerinnen und Betreuer und ermöglicht mehr Teilhabe der Betroffenen am gesellschaftlichen
Leben.
Gesetzliche Betreuung bedeutet, die Rechte der Betroffenen zu stärken und ihnen weitestgehend ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu ermöglichen.
Ansprechpartner/innen:
Jens Flöck
Dipl.-Sozialpädagoge
Telefon 0211/94400-12
jens.floeck@verein-soziale-betreuung.de
Axel Landmesser
Dipl.-Sozialarbeiter
Telefon 0211/94400-14
axel.landmesser@verein-soziale-betreuung.de
Gerhard Siegner
Dipl.-Pädagoge
Telefon 0211/94400-17
gerhard.siegner@verein-soziale-betreuung.de
Elisabeth Polke
Dipl.-Soz.-wiss. / Mediatorin
Telefon 0211/94400-13
elisabeth.polke@verein-soziale-betreuung.de