Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren wirkt auf der Grundlage des § 52 SGB VIII und des § 38 JGG im Jugendstrafverfahren mit. Sie ist Ansprechpartnerin für Jugendliche und Heranwachsende bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, sowie deren Erziehungsberechtigte.

Straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende werden vom frühest-
möglichen Zeitpunkt an ressourcenorientiert beraten und begleitet. Ziel ist es, individuelle Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um in Zukunft ein straffreies Leben führen zu können. Gerichtstermine werden gemeinsam mit den Betroffenen vorbereitet.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren nimmt an den Hauptverhandlungen teil und gibt eine Stellungnahme zu der persönlichen und sozialen Lebenssituation der/des Angeklagten ab. Zudem formuliert sie eine Empfehlung, die als erzieherische Sanktion der Straftat geeignet erscheint. Die gerichtliche Sanktion wird durch die Jugendhilfe im Strafverfahren angewiesen, begleitet und überwacht.

Ansprechpartner/innen:
     
Gregor Rehberg
Dipl.-Sozialarbeiter / Mediator
Telefon 0211/94400-11
gregor.rehberg@verein-soziale-betreuung.de
   
Elisabeth Polke
Dipl.-Soz.-wiss. / Mediatorin
Telefon 0211/94400-13
elisabeth.polke@verein-soziale-betreuung.de
   
Gerhard Siegner
Dipl.-Pädagoge
Telefon 0211/94400-17
gerhard.siegner@verein-soziale-betreuung.de